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TÜV-TB (99-TGA500) [Lenker - Lenker] für Lenkererhöhung / bitte Details beachten Geeignet für: Wichtiger Hinweis: Die Bauteileprüfung erfolgte gemäß der in der - Verbindlichen Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen - aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und technischen Prüfstellen. // Der entsprechende Passus lautet: “Einzelanweisung gemäß § 13 Abs. 1 KfSachVG zur Sicherung der Qualität bei Begutachtungen durch aaS für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis nach Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen (§ 19 Abs. s StVZO in Verbindung mit § 21).” // Bei den oben genannten Begutachtungen von Fahrzeugen, deren bisherige Betriebserlaubnis infolge einer nachträglichen Änderung durch Ein- oder Anbau von Teilen erloschen ist (§19 Abs.2), darf der aaS Prüfungsbestätigungen anderer sachverständiger Personen oder Stellen (z.B. Prüfberichte, Messberichte, Gutachten, Musterberichte oder –gutachten, Herstellerbescheinigungen) nur dann als Ersatz für eigene Prüfungen und Messungen eigenverantwortlich verwenden, wenn die Identität des ein- oder angebauten Teiles mit dem in der Prüfungsbestätigung beschriebenem Teil eindeutig ist. Dies ist bei Einzelanfertigung nur dann gegeben, wenn das ein- oder angebaute Teil eine dauerhafte und unverwechselbare Kennzeichnung aufweist und diese in der Prüfungsbestätigung aufgeführt ist. Die Prüfungsbestätigung muss für jedes Teil von der ausstellenden Person oder Stelle original unterschrieben und abgestempelt sein. 79,00 € |